Kunststoffrecycling in der Praxis

Recycling ist das Wiederverwerten von Rohstoffen und Teil der Rohstofflieferkette.

Was bedeutet Kunststoffrecycling in der Praxis?

Mit dem Begriff Recycling verbinden wir oft eine minderwertige Qualität oder den Gelben Sack (Gelbe Tonne). Die Erwartungen hingegen, die an einen Recyclingwerkstoff gestellt werden, sind in der Regel, dass dieser Neuware ohne Einschränkungen ersetzen soll.

Was verstehen wir unter Rezyklat?

Das Stimmungsbild diesbezüglich verschiebt sich immer mehr dazu, Rezyklat als Produkt und nicht Abfall zu sehen. Nur durch die Wiederverwertung von Rohstoffen lassen sich Kreisläufe schließen. Ohne Sekundärrohstoffe gibt es keine Kreislaufwirtschaft. Als Rohstoffquellen für Rezyklat stehen zum einen Abfälle und Nebenprodukte aus der Industrie (PIR) zur Verfügung, zum anderen vorsortierte Verbraucherabfälle (PCR), z.B. durch den Gelben Sack.

Rezyklat ist ein Oberbegriff; es handelt sich um eine Formmasse bzw. einen aufbereiteten Kunststoff mit definierten Eigenschaften. Ein Rezyklat hat in seinem Werdegang im Allgemeinen bereits einen Verarbeitungsprozess hinter sich. (Quelle)

Wie erreiche ich ein definiertes Rezyklat?

  • Durch definierte Wareneingangsströme – Kenntnis der einzelnen Materialien, Datenblatt etc. sowie eine vorhergehende, saubere und sortenreine Sammlung der Abfälle oder Nebenprodukte beim Verarbeiter.
  • Durch Überprüfung der Rohstoffe – Wareneingangsprüfung, Laboranalysen.
  • Benötige ich Additive, um die geforderten Eigenschaften zu erreichen und wie hoch sind die zusätzlichen Kosten?
  • Wird ein höherer Preis durch zusätzliche Kosten vom Kunden akzeptiert?

Weiterhin ist eine umfangreiche Qualitätssicherung durch definierte Prozess- und Arbeitsschritte wichtig.

Kunststoffrecycling bietet viele Vorteile

  • Einsparung von Primärrohstoffen
  • Kostenreduzierung
  • CO2-Einsparung
  • Beitrag zum Umweltschutz und zur Nachhaltigkeit

Um den Einsatz von Kunststoffrezyklat weiter zu fördern, sind Änderungen bzw. Anpassungen von Rohstoffvorgaben in Zeichnungen zu prüfen sowie Prüfvorschriften und Abnahmerichtlinien den Erfordernissen anzupassen – „so viel wie nötig, so wenig wie möglich“.   

Gesetzgebung

Auch die Gesetzeslage gilt es im Rahmen einer vollumfänglichen Betrachtung des Themas Kunststoffrecycling zu berücksichtigen.

Die folgenden Gesetze und Verordnungen sind mit dem Thema Kunststoffrecycling verbunden:

  • Kreislaufwirtschaftsgesetz (KRWG)
  • Abfallrecht
  • Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals (REACH)
  • Globally Harmonised System (GHS)
  • Classification, Labelling, Packaging (CLP)
  • Restriction of certain Hazardous Substances (RoHS)

Kunststoffabfälle (nicht gefährliche Abfälle), auch wenn sie sortenrein sind, unterliegen dem Abfallrecht und werden über eine AVV-Nummer (Nummer nach der Abfallverzeichnis-Verordnung) gekennzeichnet.

Die folgenden zwei Abfallschlüsselnummern finden in der Regel hierbei Anwendung:

  • AVV – 070213 Kunststoffabfälle (Abfälle aus HZVA von Kunststoffen, synthetischem Gummi und Kunstfaser )
  • AVV –120105 Kunststoffspäne und -drehspäne (Abfälle aus Prozessen der mechanischen Formgebung sowie der Physikalischen und mechanischen Oberflächenbehandlung von Metallen und Kunststoffen)

Nebenprodukte (wie Angüsse, Fehlteile oder ähnliche Nebenprodukte) unterliegen dem Chemikalienrecht (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006* – „REACH-Verordnung“) und sind kein Abfall.

Sobald Kunststoffabfälle vermahlen werden, „verlassen“ sie rechtlich gesehen den Wirkungsbereich des Abfallrechtes und werden zu einem Stoff/Gemisch, welches dann wiederrum den Anforderungen der REACH-Verordnung unterliegt. Rezyklate, ob Mahlgut oder Granulat, unterliegen somit den Anforderungen und Regeln der REACH-Verordnung! (siehe: Reach und Kunststoffrecycling – Handreichung für eine sachgerechte Umsetzung der REACH Anforderungen für Betreiber von Recyclinganlagen).

Dass bei der Fertigung von Rezyklaten die gesetzlichen Anforderungen gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (Abfallrecht), Chemikalienrecht (REACH, GHS/CLP) und dem finalen Produktrecht (GADSL, RoHS, …) erfüllt werden, ist für die MKV ein selbstverständlicher Qualitätsstandard.